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   RG, 13.09.1913 - V 837/13   

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https://dejure.org/1913,321
RG, 13.09.1913 - V 837/13 (https://dejure.org/1913,321)
RG, Entscheidung vom 13.09.1913 - V 837/13 (https://dejure.org/1913,321)
RG, Entscheidung vom 13. September 1913 - V 837/13 (https://dejure.org/1913,321)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist ein in Fortsetzungszusammenhang begangener Betrug, der teils vor, teils nach einer Bestrafung wegen Betrugs verübt wurde, im Sinne des § 264 StGB. nach der Bestrafung begangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 47, 308
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 03.07.1956 - 1 StR 98/56

    Doppelte Sicherungsübereignung als Zueignungshandlung - Revisionsrechtliche

    Die Feststellung eines Gesamtvorsatzes bezüglich der Steuerhinterziehung sowie der Merkmale des straferhöhenden Rückfalls (vgl RGSt 47, 308) unterliegt keinen Bedenken.
  • BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54

    Rechtsmittel

    Für die Rückfallvoraussetzungen genügt es, dass der Täter möglicherweise auch nur einen Teil der Fortsetzungstat nach der Teilzahlung jener Vorstrafen begangen hat (BGH 5 StR 176/54 v. 31.8.1954, vgl RGSt 47, 308).
  • BGH, 31.08.1954 - 5 StR 176/54

    Rechtsmittel

    Es kann auch nicht der Sinn des Gesetzes sein, daß der Angeklagte, der sicherlich die zweite Straftat auch nach der ersten Bestrafung begangen hat, nur deshalb von der schärferen Bestrafung verschont werden soll, weil er mehr getan, nämlich Einzelhandlungen auch schon vor der Bestrafung begangen hat (vgl RGSt 47, 308 [309/310]; OLG Köln NJW 1953, 637 [OLG Köln 24.02.1953 - Ss 362/52]).
  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 464/54

    Rechtsmittel

    Nach Tilgung dieser ersten Strafe hat der Angeklagte die Steuerhehlerei begangen, die Gegenstand des gegenwärtigen Verfahrens ist; denn der Fortsetzungszusammenhang umfaßt nach den Feststellungen Einzelakte bis zum Oktober 1951; die zweite Straftat war daher erst in diesem Zeitpunkt "begangen" im Sinne der Rückfallvorschriften (RGSt 47, 308).
  • BGH, 30.11.1954 - 2 StR 187/54

    Rechtsmittel

    Die Ansicht der Revision, bei einer fortgesetzten Tat komme für den Rückfall nur der Teil in Betracht, der nach Verbüssung der früheren Strafe begangen ist, ist rechtsirrig, da eine fortgesetzte Tat erst mit der letzten ihrer Einzelhandlungen begangen ist (RGSt 47, 308).
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 482/52

    Betreiben eines Gewerbes als Altmetallhändler ohne erforderliche Erlaubnis -

    Wegen der Rückfallvoraussetzungen bei fortgesetzter Straftat sei auf RGSt 47, 308 verwiesen.
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